Das Ausbildungsziel beinhaltet nach § 3 des Krankenpflegegesetzes folgende Aspekte:
- Erwerb fachlicher, personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten
- die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten
- die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen sind zu berücksichtigen
Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen:
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
- Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
- eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
- Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
- Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln